Gehören zu den Einkünften Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen, so wird die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte und der zulässigen Abzüge zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn an Stelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde (sog. Besteuerung zum Rentensatz; Art. 43 StG). Wird nämlich anstelle von wiederkehrenden Leistungen eine einmalige Kapitalabfindung ausgerichtet, so erzielt die steuerpflichtige Person einmalig ein ausserordentlich hohes Einkommen. Da die Tarife progressiv ausgestaltet sind (vgl. Art.