-2- mit den Veranlagungsverfügungen pro 2020 die Einkünfte aus AHV- und IV-Renten auf CHF 81'362.-- (Rekurrent) und CHF 93'613.-- (Rekurrentin). Anstelle der deklarierten Einkünfte von CHF 34'656.-- resultierte neu ein Gesamteinkommen pro 2020 von CHF 174'975.--. Bei den kantonalen Steuern wurde den Rekurrenten nach den entsprechenden Abzügen ein steuerbares Einkommen von CHF 151'700.-- zum Satz von CHF 11'100.-- (pag. 39) und bei der direkten Bundessteuer ein solches von CHF 162'300.-- zum Satz von CHF 23'700.-- (pag. 37) angerechnet.