B. In der gemeinsam ausgefüllten Steuererklärung pro 2020 vom 26. Januar 2021 (pag. 25-29) deklarierten die Rekurrenten unter Ziff. 2.25 steuerbare Einkünfte in der Höhe von CHF 18'960.-- (Rekurrent) und CHF 15'696.-- (Rekurrentin) und nicht steuerbare Einkünfte in der Höhe von CHF 20'412.-- (Rekurrent). In der Folge wurden die Rekurrenten durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region E.________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2020 mit Verfügung vom 8. April 2021 veranlagt (pag. 33-40). Die Steuerverwaltung korrigierte