Von diesen Beträgen wurden zunächst die im selben Zeitraum bereits bezogenen Leistungen von CHF 59'827.-- (IV-Rente) bzw. CHF 23'934.-- (IV-Kinderrente) abgezogen, woraus sich ein Auszahlungsbetrag von CHF 37'522.-- (IV-Rente) bzw. CHF 15'015.-- (IV-Kinderrente) ergab. Die IV-Rente wurde sodann mit offenen Rückforderungen aus bezogenen Ergänzungsleistungen verrechnet. Während die Auszahlung der IV-Rente zu einem überwiegenden Teil an die Ausgleichskasse D.________ und lediglich zu einem kleinen Teil an den Rekurrenten erfolgte, wurde der Auszahlungsbetrag betreffend die IV-Kinderrente auf die Ausgleichskasse D.________ und ein "Kantonales Sozialamt" verteilt.