Mit Verfügungen vom 13. März 2020 (pag. 21-24) nahm die IV-Stelle betreffend die IV-Rente des Rekurrenten sowie die ihm zustehende IV-Kinderrente für seinen Sohn C.________, der aus einer früheren Beziehung stammt, geb. __.2003 (Sohn), eine rückwirkende Erhöhung vor. Die Renten wurden für den Zeitraum vom 1. Februar 2015 bis 31. März 2020 auf insgesamt CHF 97'349.-- (IV-Rente) bzw. CHF 38'949.-- (IV-Kinderrente) erhöht. Von diesen Beträgen wurden zunächst die im selben Zeitraum bereits bezogenen Leistungen von CHF 59'827.-- (IV-Rente) bzw. CHF 23'934.-- (IV-Kinderrente) abgezogen, woraus sich ein Auszahlungsbetrag von CHF 37'522.-- (IV-Rente) bzw. CHF 15'015.-- (IV-Kinderrente) ergab.