- 15 - 7. Der Rekurs betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2013 wird abgewiesen. 8. Die Beschwerde betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2013 wird abgewiesen. 9. Der Rekurs betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2014 wird abgewiesen. 10. Die Beschwerde betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2014 wird abgewiesen. 11. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt.