DBG). Entscheidend ist somit, ob in einem konkreten Fall ein Regelfall oder ein Verschulden vorliegt, das im Vergleich zu einem solchen als leicht beziehungsweise schwer erscheint (VGE 100 2009 66/67 vom 26.11.2009, E. 8.3, nicht publiziert). Diese Bestimmung ist so auszulegen, dass sie nicht nur mit Bezug auf den Strafrahmen, sondern auch hinsichtlich der Ver-