Auch musste ihm bewusst gewesen sein, dass diese daraus erzielten Mieterträge aus geschäftlicher Nutzung nicht unter der Rubrik "Mietertrag aus vermieteten Wohnhäusern und Wohnungen", sondern unter der Rubrik "Bruttoertrag aus Vermietung von Geschäftsräumen" zu deklarieren waren. Dies umso mehr, als sich die korrekte Deklaration der Mieterträge bereits aus dem Formular 7 der Steuererklärung und den verschiedenen Rubriken in Ziff. 7.1 für die Einkünfte ergibt. Auch müssen ihm als Notar die Folgen einer falschen Deklaration der Mieterträge bekannt gewesen sein.