Dies, obwohl die Steuerrekurskommission davon ausgeht, dass der Rekurrent als Notar in seiner Ausbildung und aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit über Steuerwissen verfügt. In Übereinstimmung mit der ZVB/N (vgl. Vernehmlassung vom 20.9.2021, S. 9) kann weiter davon ausgegangen werden, dass der Rekurrent grundsätzlich wusste, wann Mieterträge aus vermieteten Wohnhäusern und Wohnungen oder aus vermieteten Geschäftsräumen stammten. Vorliegend war auch nur bei einem Teil der Mieterträge umstritten, ob es sich um eine geschäftliche oder private Nutzung handelte. Bei einem grösseren Teil der Mieterträge war dies indes unumstritten bzw. unproblematisch.