Beim Ausfüllen der Steuererklärungen wird von der steuerpflichtigen Person keine rechtliche Würdigung, sondern grundsätzlich nur eine korrekte Sachverhaltsdarstellung erwartet. Hierbei kann von einem Notar erwartet werden, dass er die Steuererklärung korrekt ausfüllen bzw. einen Sachverhalt mit Hilfe der Steuererklärung korrekt darstellen kann. Hierfür braucht es kein Steuerwissen. Dies, obwohl die Steuerrekurskommission davon ausgeht, dass der Rekurrent als Notar in seiner Ausbildung und aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit über Steuerwissen verfügt.