Die Steuerpflichtigen müssen alle Rubriken des Steuererklärungsformulars und allfälliger Zusatzblätter genau lesen, die diesbezüglichen Ausführungen in der mitversandten Wegleitung ansehen und wahrheitsgemäss deklarieren. Wer den gestellten Fragen mit Verständnisschwierigkeiten begegnet, die Rubriken aber vorbehaltslos ausfüllt, weiss um die Gefahr einer Steuerverkürzung. Vertraut die steuerpflichtige Person auf deren Ausbleiben wegen einer Korrektur durch die Steuerbehörden, handelt sie fahrlässig; nimmt sie sie dagegen in Kauf, handelt sie vorsätzlich.