4.3 Vorliegend ist unbestritten, dass die Mieterträge aus der im Privatvermögen gehaltenen Liegenschaft D.________ Gbbl. Nr. C.________ in den jeweiligen Steuererklärungen im Formular 7 ausschliesslich unter der Rubrik "Mietertrag aus vermieteten Wohnhäusern und Wohnungen" ausgewiesen wurden (vgl. Steuererklärungen pro 2009 und 2011 bis 2014; pag. 21, 80, 122, 191, 225), obwohl Räumlichkeiten der Liegenschaft auch für geschäftliche Nutzung vermietet worden waren. Mit dieser Deklaration wurde kundgetan, dass die Mieterträge allesamt aus einer privaten Nutzung der Liegenschaft stammen.