Dabei handle es sich nicht um eine rechtlich vertretbare Würdigung des Sachverhalts, sondern um eine unkorrekte Deklaration. Durch diese seien zu Unrecht Pauschalabzüge gewährt worden, was zur Unterbesteuerung geführt habe. Infolge des Steuerausfalls sei der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Für den Rekurrenten als Notar sei erkennbar gewesen, dass die fragliche Liegenschaft überwiegend geschäftlich genutzt worden sei. Ihm müsste bewusst gewesen sein, dass eine Falschdeklaration sowie eine (unrechtmässige) Geltendmachung der Pauschalabzüge bei einer überwiegend geschäftlich genutzten Liegenschaft steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.