E. Mit Schreiben vom 20. September 2021 hat die ZVB/N ihre Vernehmlassung eingereicht und darin die kostenfällige Abweisung der Rekurse und Beschwerden beantragt. Sie führt im Wesentlichen aus, die Mieteinnahmen aus F.________ im EG seien als geschäftlich zu qualifizieren. Die Vermietung der Räumlichkeiten im UG/Disporaum durch den Verein E.________ habe das Verwaltungsgericht als geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung beurteilt