D. Das Rekurs- und Beschwerdeverfahren betreffend das Nachsteuerverfahren (Nrn. 100 21 269-273 bzw. 200 21 185-189) hat die Präsidentin der Steuerrekurskommission mit prozessleitender Verfügung vom 13. Juli 2021 bis zum Abschluss des Steuerhinterziehungsverfahrens vor der Steuerrekurskommission sistiert.