__ (bis 1.10.2013) genutzten Räume in der Steuererklärung nicht an der zutreffenden Stelle deklariert. Die Mieteinnahmen aus der Vermietung dieser geschäftlich genutzten Räume hätten in allen betreffenden Steuerjahren jedoch unter 50 % gelegen. Der Rekurrent sei davon ausgegangen, dass der ideelle Verein kein gewinnstrebiges Unternehmen und die Nutzung der Räume im UG für E.________ eine Nebennutzung zur Wohnnutzung und keine geschäftliche Nutzung darstellten. Ferner stelle die Nutzung durch sein Notariat im 1. OG keine Drittnutzung dar, weil der Eigentümer mit dem Nutzer identisch sei. Der Disporaum im UG und die Räume im 1. OG würden daher nicht geschäftlich durch Dritte ge-