im Rahmen der Einkommensbesteuerung der Pauschalabzug für den Grundstückunterhalt zuzulassen sei. Nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheids des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 14. September 2020 (VGE 100 2019 359/360; pag. 357- 345) wurde das vorliegende Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren weitergeführt. Mit Schreiben vom 29. Januar 2021 (pag. 368-365) ergänzte die damalige Vertreterin, H.________, -2- die Einsprache. Nach einem weiteren Schriftenwechsel wies die ZVB/N die Einsprache mit Einspracheverfügung vom 17. Juni 2021 ab (pag. 406-381).