312-299), in der sie den Rekurrenten zur Nachzahlung von CHF 34'526.40 für die Kantons- und Gemeindesteuern (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 5'922.20) und CHF 14'331.20 für die direkte Bundessteuer (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 2'425.10) verpflichtete und ihm wegen vollendeter Steuerhinterziehung Steuerbussen von CHF 34'526.40 für die Kantons- und Gemeindesteuern und von CHF 14'331.20 für die direkte Bundessteuer auferlegte. Bei der Busse ging die ZVB/N zumindest von Eventualvorsatz aus und setzte den Bussenfaktor auf 1.0 des vorenthaltenen Steuerbetrags fest. Weiter wurden ihm Gebühren von CHF 200.-- auferlegt.