Nr. C.________, die überwiegend aus der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten stammten, jeweils im Formular 7 der Steuererklärung unter der Rubrik "Mietertrag aus vermieteten Wohnhäusern und Wohnungen" anstatt unter der Rubrik "Bruttoertrag aus Vermietung von Geschäftsräumen" deklariert habe. Dies mit der Folge, dass in den Jahren 2009 und 2011 bis 2014 zu Unrecht Pauschalunterhaltskosten berücksichtigt worden seien, die zu einer Unterbesteuerung geführt hätten (in den Jahren 2008 und 2010 seien dagegen effektive Unterhaltskosten taxiert worden).