B. Am 2. August 2018 leitete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (fortan ZVB/N) das Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren gegen den Rekurrenten ein (N 40068/18 A 01; Dossier der Steuerverwaltung; pag. 244). Sie wirft ihm vor, dass er die Mieteinnahmen aus seiner Liegenschaft D.________ Gbbl. Nr. C.________, die überwiegend aus der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten stammten, jeweils im Formular 7 der Steuererklärung unter der Rubrik "Mietertrag aus vermieteten Wohnhäusern und Wohnungen" anstatt unter der Rubrik "Bruttoertrag aus Vermietung von Geschäftsräumen" deklariert habe.