Die Rekurrentin hat verlangt, dass die Abzüge für die Tochter C.________ gemäss Merkblatt 12 (Ziff. 14.2) sowie der vollständige Vermögensabzug und allenfalls zusätzlich noch der (vollständige) Unterstützungsabzug zu gewähren seien. Im Einspracheentscheid pro 2019 wurden die Abzüge gemäss Merkblatt (Ziff. 14.2; mit Ausnahme der Steuerermässigung von CHF 251.--) korrekt vorgenommen. Aufgrund der Berücksichtigung eines Vermögensabzugs und Unterstützungsabzugs pro rata temporis in der Höhe von insgesamt rund CHF 8'780.-- ist die Rekurrentin hier mit ihrem Begehren im Umfang von rund 40 % durchgedrungen. Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 1'000.-- werden der Rekurrentin im Um-