6. Zusammenfassend gelangt die Steuerrekurskommission zum Schluss, dass die pro rata temporis Besteuerung des Kinderabzugs im Zusammenhang mit der im Jahr 2019 volljährig gewordenen Tochter C.________ (Kanton: CHF 2'498.--; Bund: CHF 2'030.--) nicht zu beanstanden ist. Auch nicht zu beanstanden ist bei den Kantons- und Gemeindesteuern der gewährte Kinder-Haushaltsabzug von CHF 1'200.--. Zusätzlich zu gewähren ist jedoch der Unterstützungsabzug pro rata temporis (Kanton: CHF 3'165.--; Bund: CHF 4'470.--) und der Vermögensabzug pro rata temporis (nur Kanton: CHF 5'620.--).