- 10 - der zusätzliche Versicherungsabzug pro Kind pro rata temporis zu gewähren. Dies bedeutet, dass vorliegend bei den Kantons- und Gemeindesteuern für C.________ ein Vermögensabzug in der Höhe von rund CHF 5'620.-- (CHF 18'000.-- ./. 365 Tage x 114 Tage) und der zusätzliche Versicherungsabzug in der Höhe von rund CHF 220.-- (CHF 700.-- ./. 365 Tage x 114 Tage) zu gewähren sind. Bei der direkten Bundessteuer hat die pro rata Besteuerung keine Auswirkung auf den zusätzlichen Versicherungsabzug, da der Abzug auch hier an den Kinder- bzw. Unterstützungsabzug gekoppelt ist.