4 StG) – der zusätzliche Versicherungsabzug mit dem Unterstützungsabzug gekoppelt werden (Hunziker/Mayer-Knobel, a.a.O., N. 30a zu Art. 33 DBG). Bei einem pro rata temporis Kinderabzug im Jahr der Volljährigkeit sind bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Durchbrechung des Stichtagsprinzips somit auch der Vermögensabzug und