___, für die der Kinderabzug zusteht und der volljährigen C.________, für die der Unterstützungsabzug zusteht, einen selbstständigen Haushalt führte. Die pro rata temporis Besteuerung bei C.________ hat somit keine Auswirkung auf den Kinder-Haushaltsabzug, da dieser Abzug an den Kinder- bzw. Unterstützungsabzug gekoppelt ist. Die Steuerverwaltung hat den Kinder-Haushaltsabzug in der Höhe von CHF 1'200.-- zu Recht nicht nur für die minderjährige Tochter B.________, sondern auch für C.________ gewährt, ausmachend insgesamt CHF 2'400.-- (je CHF 1'200.--).