-9- Art. 40 StG). Bei einem pro rata temporis Kinderabzug beträgt der maximale Ausbildungsabzug – wieder in Durchbrechung des Stichtagsprinzips – im Jahr der Volljährigkeit rund CHF 1'935.-- (CHF 6'200.-- ./. 365 Tage x 114 Tage). Die von der Rekurrentin geltend gemachten zusätzlichen Ausbildungskosten von CHF 787.-- (vgl. Steuererklärung pro 2019; pag. 29), die ungefähr dem Preis eines Libero Jahresabos entsprechen, liegen unter dem maximalen Abzug. Sie wurden von der Steuerverwaltung – soweit ersichtlich – trotz fehlender Nachweise akzeptiert. Da der Nachweis jedoch vorausgesetzt wird, sind diese zusätzlichen Ausbildungskosten – sofern