Beim Kanton gibt es bei einer pro rata temporis Besteuerung insgesamt weniger als der volle Kinderabzug, da dieser höher ist (CHF 8'000.--) als der Unterstützungsabzug (CHF 4'600.--). Insgesamt hat die pro rata temporis Besteuerung im Jahr der Volljährigkeit bei getrennt besteuerten Eltern (in separaten Haushalten und Zahlung von Unterhaltsbeiträgen) zur Folge, dass der unterhaltsleistende Elternteil ab dem Tag der Volljährigkeit kein Unterhaltsabzug, aber den Kinderabzug pro rata temporis geltend machen kann und der (bisher) unterhaltsberechtigte Elternteil, der ab diesem Zeitpunkt keine Unterhaltsbeiträge mehr versteuern muss,