Anspruch auf den Kinderabzug hatte. Dies ergibt in Übereinstimmung mit der Steuerverwaltung bei einer taggenauen Berechnung einen Kinderabzug pro rata temporis von rund CHF 2'498.-- (Kanton: CHF 8'000.-- ./. 365 Tage x 114 Tage) bzw. CHF 2'030.-- (Bund: CHF 6'500.-- ./. 365 Tage x 114 Tage). 4. Die Rekurrentin macht zusätzlich zum Kinderabzug pro rata temporis den Unterstützungsabzug geltend. Es ist daher weiter zu prüfen, ob ihr als mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil im Jahr der Volljährigkeit bzw. ab dem Tag des Volljährigwerdens des Kindes der Unterstützungsabzug zu gewähren ist.