Bis zum (Vor-)Tag des Volljährigwerdens des Kindes hat der unterhaltsberechtigte Elternteil Anspruch auf den Kinderabzug (pro rata temporis). Ab diesem Tag hingegen der unterhaltsleistende Elternteil, sofern die während des ganzen Jahres geleisteten Unterhaltsbeiträge den Betrag des Kinderabzugs übersteigen. Die Durch-