3.4 Wie die Steuerverwaltung bereits darauf hingewiesen hat, hat sich das Bundesgericht im Urteil 2C_905/2017 vom 11. März 2019 (E. 2.9 f.) erstmals mit der Frage befasst, welchem Elternteil (bei getrennter Besteuerung und Zahlung von Unterhaltsbeiträgen) der Kinderabzug im Jahr der Volljährigkeit des Kindes zu gewähren ist und ist in Durchbrechung des Stichtagsprinzips zum folgenden Schluss gekommen: Bis zum (Vor-)Tag des Volljährigwerdens des Kindes hat der unterhaltsberechtigte Elternteil Anspruch auf den Kinderabzug (pro rata temporis).