C. Die Steuerverwaltung hat sich mit Schreiben vom 18. August 2021 vernehmen lassen. Sie beantragt die kostenfällige Abweisung von Rekurs und Beschwerde. Zur Begründung führt sie aus, dass bis zur Volljährigkeit der Kinderabzug dem Elternteil gewährt werde, der Kinderalimente empfange, ab diesem Tag hingegen dem Elternteil, der Kinderalimente leiste.