B. Gegen die Einspracheentscheide hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 16. Juni 2021 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie, für die Tochter C.________ den vollumfänglichen Kinderabzug für volljährige Kinder in Erstausbildung sowie die Folgeabzüge. Eventuell sei der Unterstützungsabzug zusätzlich zum pro rata temporis Kinderabzug zu gewähren. Ihren Antrag stützt sie auf Ziff. 14.2 des Merkblatts 12 "Besteuerung von Familien" ("Getrennt veranlagte Eltern in separaten Haushalten: Kinder, die im Steuerjahr volljährig werden").