Mit Einspracheentscheiden vom 20. Mai 2021 wurde die Waisenrente der Pensionskasse (CHF 5'839.--) ausgeschieden, da diese auf entsprechender Zeile bereits berücksichtigt wurde. Zusätzlich kürzte die Steuerverwaltung den Kinderabzug der Tochter C.________, die am 25. April 2019 volljährig wurde, von CHF 8'000.-- (Kanton) bzw. CHF 6'500.-- (Bund) auf einen pro rata temporis (1.1.2019 bis 25.4.2019) Kinderabzug von CHF 2'498.-- (Kanton) bzw. CHF 2'030.-- (Bund). Hierbei kürzte sie bezüglich der Tochter C.________ auch den zusätzlichen Versicherungsabzug um die Hälfte (CHF 350.--; Kanton und Bund), strich den ganzen Vermögensabzug (CHF 18'000.--;