Sie habe in der Steuererklärung pro 2019 versehentlich die Gesamtsumme (CHF 15'943.--) der beiden Waisenrenten (vom verstorbenen Vater von B.________) der AHV (CHF 10'104.--) und der Pensionskasse (CHF 5'839.--) ins Feld der "AHV- und IV-Renten" eingegeben. Mit Einspracheentscheiden vom 20. Mai 2021 wurde die Waisenrente der Pensionskasse (CHF 5'839.--) ausgeschieden, da diese auf entsprechender Zeile bereits berücksichtigt wurde.