Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 71'000.-- festgesetzt. Dabei wich die Steuerverwaltung insofern von der Selbstschatzung der Rekurrentin ab, als sie neben der deklarierten AHV- (Waisen-)Rente von CHF 15'943.-- noch zusätzlich die (Waisen-)Rente aus beruflicher Vorsorge in der Höhe von CHF 5'838.-- als Einkommen aufrechnete. Dagegen erhob die Rekurrentin mit Eingabe vom 25. Oktober 2020 Einsprache und beantragte, die nun doppelt berücksichtigte Rente aus beruflicher Vorsorge zu korrigieren. Sie habe in der Steuererklärung pro 2019 versehentlich die Gesamtsumme (CHF 15'943.--) der beiden Waisenrenten (vom verstorbenen Vater von B.____