A. A.________ (Rekurrentin), unverheiratet, lebte in der Steuerperiode 2019 allein mit ihren aus zwei verschiedenen Beziehungen stammenden Töchtern B.________ (geb. 10.12.2009) und C.________ (geb. 25.4.2001) in E.________. Mit Veranlagungsverfügungen vom 6. Oktober 2020 wurde die Rekurrentin von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), auf ein steuerbares Einkommen bei den Kantons- und Gemeindesteuern von CHF 51'300.-- und ein solches bei der direkten Bundessteuer von CHF 65'800.-- veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 71'000.-- festgesetzt.