1. Der Rekurs betreffend Erlass der kantonalen Steuern pro 2019 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend Erlass der direkten Bundessteuer pro 2019 wird abgewiesen. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.