-6- 4.4 Weitere Zuschläge sind vorliegend nicht zu berücksichtigen. Die Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung werden von der AHV-Ausgleichskasse als Teil der Ergänzungsleistungen direkt vergütet und die weiteren Versicherungen sowie das Halbtaxabonnement für den öffentlichen Verkehr sind aus dem Grundbetrag zu finanzieren.