4.3 Als Zuschlag sind zunächst die Wohnkosten zu berücksichtigen (Ziff. II/1+2 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Die Rekurrentin ist Nutzniesserin einer 4.5-Zimmer-Eigen- tumswohnung (D.________ Gbbl. Nr. 1.________). Zu berücksichtigen sind zunächst der Hypothekarzins von CHF 362.50 (Jahresbetrag CHF 4'350.-- gemäss Steuerbescheinigung pro 2020, Beilage zur Rekursschrift vom 25.5.2021) und die Liegenschaftssteuern von CHF 35.70 (Jahresbetrag CHF 428.25 gemäss Verfügung vom 31.12.2020, Beilage zur Eingabe vom 14.6.2021). Weiter sind die durchschnittlichen Unterhaltskosten sowie Heiz- und Nebenkosten anzurechnen.