4.2 Diesem Einkommen ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum gegenüberzustellen. Dieses setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen. Der Grundbetrag für eine Einzelperson beträgt gemäss Ziff. I der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1 CHF 1'200.--. Daraus sind Auslagen für Nahrung, Kleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Energie, Telekommunikation, Privatversicherungen, Kultur und Freizeit zu finanzieren.