E. Am 2. August 2021 hat sich die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region _______ (Steuerverwaltung), vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Wie bereits die Erlassbehörde, geht die Steuerverwaltung davon aus, dass das Vermögen der Rekurrentin ungeachtet ihrer aktuellen Einkommenssituation einem Steuererlass entgegenstehe.