C. Gegen diese Entscheide hat die Rekurrentin am 25. Mai 2021 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass der hiervor erwähnten Steuerausstände beantragt. Sie führt aus, dass ihr Vermögen im Jahr 2019 nur geringfügig über der Freigrenze von CHF 37'500.-- gelegen habe und dies auch nur dank der günstigen Kursentwicklung der Aktien der B.________ AG. Inzwischen habe sich der Wert ihres Vermögens wieder reduziert.