3.1 Am 20. Dezember 2015 schlossen der Rekurrent und H.________ den Praxisübernahmevertrag ab (pag. 42-38). Vereinbart wurde, dass die Praxis am 31. Oktober 2016 an den Rekurrenten übergeben werde, der sie "im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" weiterführen werde (Ziff. 1). Gegenstand der Übernahme bildeten namentlich das Inventar der Einrichtung und Gegenstände, der Vorrat an Medikamenten und Verbrauchsmaterial und die Patientenkartei (Ziff. 2 und 4). Der Übernahmepreis wurde auf CHF 255'000.-- festgesetzt, wovon CHF 180'000.-- auf den Goodwill und CHF 75'000.-- auf das Inventar entfielen.