__ gehalten, die ebenfalls als E.________ärztin für die Praxis in B.________ tätig ist. B. In der Steuererklärung pro 2016 deklarierte der Rekurrent einen steuerbaren Erfolg aus selbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 70'735.-- (pag. 2). Der entsprechenden Erfolgsrechnung belastete er u.a. den Kaufpreis für die von H.________ übernommene Praxis in Höhe von CHF 255'000.-- (pag. 1). Mit Verfügungen vom 3. Dezember 2019 (pag. 27-19) wurde der Rekurrent von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2016 auf ein im Kanton Bern steuerbares Einkommen von CHF 1'230.-- (satzbestimmend CHF 308'047.--)