A. A.________ (Rekurrent) war bis am 1. November 2016 als selbstständig erwerbender E.________arzt für das F.________center in G.________ (ZH) tätig. Per 29. September 2016 verlegte er seinen Wohnsitz nach B.________. Bereits am 20. Dezember 2015 schloss der Rekurrent einen Vertrag ab, der die Übernahme der bis anhin von H.________ betriebenen E.________arztpraxis in B.________ durch den Rekurrenten per 31. Oktober 2016 zum Gegenstand hatte (Akten Steuerverwaltung, pag. 42-38). Diese Praxis wird ab 1. November 2016 durch die I.________ AG betrieben. Deren Aktien werden je zur Hälfte vom Rekurrenten und von J.________ gehalten, die ebenfalls als E.________ärztin für die Praxis in B.