-6- AHV-Pflicht unterliege, weshalb aus Praktikabilitätsüberlegungen auf eine Zusammenrechnung zu verzichten sei (vgl. Max Ledergerber, Berufliche Vorsorge bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit [Unternehmenssteuerreform II], TREX 2010 S. 218, S. 221).