3.3 In der Lehre gehen diesbezüglich die Meinungen auseinander: So verneint ein Teil der Lehre die Zulässigkeit der Zusammenrechnung mit Verweis auf Ziff. 5.4 des KS Nr. 28; soweit sich die Begründung dabei nicht auf den blossen Verweis auf das KS Nr. 28 beschränkt (Zigerlig/Oertli/Hofmann, Das St. Gallische Steuerrecht, 7. Aufl., 2014, N. 726 zum II. Teil; Reich/Cavelti in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden [StHG], 3. Aufl.