Kreisschreiben" [abgerufen am 14.1.2022]) und in den Erläuterungen zur LGBV der Stabstelle Gesetzgebung der ESTV vom Januar 2010 (Erläuterungen; Anhang II des KS Nr. 28) finden sich hierzu widersprüchliche Angaben. So wird unter Ziff. 5.4 des KS Nr. 28 für die Besteuerung des fiktiven Einkaufs ohne weitergehende Ausführungen festgehalten, dass keine Zusammenrechnung erfolge. Demgegenüber sieht die Erläuterung von Art. 8 LGBV (Erläuterungen, S. 14) eine Zusammenrechnung explizit vor;