3.2 Die Antwort auf die Frage, ob der fiktive Einkauf mit in derselben Steuerperiode erhaltenen echten Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge zur Besteuerung zusammenzurechnen ist, geht aus den massgebenden Gesetzesbestimmungen nicht hervor. Im Kreisschreiben Nr. 28 der ESTV vom 3. November 2010 zur Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (KS Nr. 28; abrufbar unter: , Rubriken "Direkte Bundessteuer DBST > Fachinformationen > Kreisschreiben" [abgerufen am 14.1.2022]) und in den Erläuterungen zur LGBV der Stabstelle Gesetzgebung der ESTV vom Januar 2010 (Erläuterungen;