H. Zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung haben die Rekurrenten mit Schreiben vom 26. Mai 2021 Stellung genommen, wobei sie im Wesentlichen auf ihre Ausführungen in den bisherigen Rechtsschriften verweisen. I. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit rechtserheblich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: